Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Neue Form der Arbeit - Arbeitswelt 4.0

Globalisierung & Digitalisierung 

Was steckt dahinter und wie geht man damit um? Hierzu ein informativer Artikel von der Deutschen Gesetzlichen Versicherungsanstalt (DGUV)

Link>>zum Artikel DGUV

Chancen und Herausforderungen

Neue Formen der Arbeit Neue Formen der Prävention

Link>>zum Artikel DGUV

CONSULTING

Safetyproof - Infothek

Bitte beachten Sie..!

Die Informationen auf dieser Seite werden regelmäßig aktualisiert und optimiert.

Da wir ständig unser Netzwerk erweitern, können wir nicht immer alle unsere Leistungen auf dieser Seite sofort abbilden.

Falls Sie Fragen haben oder eine Dienstleistung suchen, die hier nicht aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.

Wir werden uns, mit Sicherheit, umgehend bei Ihnen zurückmelden.

 

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

Herzlich Willkommen im Bereich von Safetyproof "Auf der Baustelle".

Erfahren Sie hier, wie wir Ihre Baustellensicherheit gewährleisten und das Arbeiten auf der Baustelle sicherer machen.

Der SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator) übernimmt nach § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben.

Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.

Aufgaben u.a.:

  • Erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan), um Gefährdungen bei Zusammenarbeiten mehrere Arbeitgeber auszuschließen.
  • Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage.
  • Erstellt die Baustellenverordnung und den Baustellenaushang.
  • Berät dem Bauleiter und dem Fremdfirmenkoordinator beim Arbeitsschutz.

 

Wer kommt als Koordinator infrage?

Je nach Art und Komplexität der Baumaßnahme können Architekten, Ingenieure, Techniker oder Meister als geeignet angesehen werden.

 

Wann ist ein SiGe-Plan erforderlich? 

Ist für eine Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, eine Vorankündigung zu übermitteln, oder werden auf einer Baustelle, auf der Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt, so ist dafür zu sorgen, dass vor Einrichtung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) erstellt wird.

Der Plan muss die für die betreffende Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen und besondere Maßnahmen für die besonders gefährlichen Arbeiten enthalten. Ergeben sich während der Ausführung des Bauvorhabens erheblichen Änderungen in der Ausführung, hat der Koordinator den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan anzupassen oder anpassen zu lassen. 

Sind Sie Techniker, Meister, Ingenieur oder Architekt und bringen mehr als 12 Monate Baustellenerfahrung mit? Lassen Sie sich von uns selber zum SiGeKo ausbilden..

 

Rechtstexte und Technische Regeln:

TÜV-Signet aktuellTÜV-Signet aktuell

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?